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Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ConCrowd für Auftraggeber.

Stand: 16.02.2026 · ConCrowd KIG

1. GELTUNGSBEREICH

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der ConCrowd im Bereich Veranstaltungstechnik, Eventtechnik, Aufbau/Abbau, Betrieb und Betreuung von technischen Systemen (z. B. Licht, Ton, Video, LED, Rigging, Netzwerke, Streaming, Stagehand-Tätigkeiten), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Dienstleister ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.

2. ANGEBOT, AUFTRAG UND VERTRAGSABSCHLUSS

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch mündliche Zusage, sobald der Dienstleister den Auftrag annimmt.

Offerten sind 14 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.

3. LEISTUNGSUMFANG

Der Dienstleister erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach branchenüblichen Standards.

Nicht enthalten sind Leistungen, die nicht explizit vereinbart wurden (z. B. zusätzliche Aufgaben vor Ort, längere Einsatzzeit, Zusatzmaterial, zusätzliche Reisetage). Solche Leistungen werden nach Aufwand verrechnet (gemäss Ziff. 5 und 6).

4. ARBEITSZEIT, PAUSEN UND EINSATZBEDINGUNGEN

Arbeitszeiten werden gemäss Auftrag festgelegt. Der Kunde sorgt für realistische Einsatzplanung inklusive Pausen.

Der Dienstleister darf Arbeiten verweigern oder unterbrechen, wenn Sicherheitsrisiken bestehen oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden.

5. VERGÜTUNG / HONORAR

Die Vergütung erfolgt gemäss Offerte, Auftrag oder Stunden-/Tagessatz. Rechnungsgrundlage kann sein: Stundenansatz, Tagessatz, Pauschale oder Zuschläge für besondere Zeiten (z. B. Nacht/Weekend/Feiertag), sofern vereinbart.

5.1 Standardsätze & Zuschläge

Es gelten folgende Tagessätze bis maximal 10 Stunden Einsatzzeit pro Kalendertag:

  • Eventtechniker Licht/Video: CHF 700.– / Tag
  • Eventelektriker: CHF 800.– / Tag
  • Informatiker / Event-IT: CHF 800.– / Tag

Zuschlag Bereichsleitung

Wenn der Dienstleister während eines Einsatzes die Bereichsleitung übernimmt (z. B. Leitung Licht / Video / IT / Crew-Führung / Koordination), wird ein Zuschlag von +10 % pro Einsatztag zusätzlich verrechnet.

Halbtagespauschale

Halbtagespauschalen gelten lediglich, wenn diese explizit so angefragt und gebucht werden. Sobald der Einsatz mehr als 5 Stunden beträgt, wird automatisch ein ganzer Tagessatz verrechnet.

Überstundenregelung

Ab der 11. Stunde pro Tag wird jede weitere Stunde mit einem Zuschlag von +10 % auf den jeweiligen Tagessatz verrechnet.

Sonntagszuschlag

Für Einsätze am Sonntag wird zusätzlich ein fixer Zuschlag von CHF 50.– pro Einsatz/Tag verrechnet.

6. SPESEN, REISE- UND VERPFLEGUNGSKOSTEN

6.1 Anreise / Reisezeit

Die Anreise erfolgt grundsätzlich ab Russikon. Der Kunde übernimmt entweder:

  • Zugbillet 2. Klasse, oder
  • Fahrkosten mit Auto: CHF 0.65 pro km (Hin- und Rückfahrt).

Parkgebühren, Maut und ähnliche Kosten werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet. Reisezeit ist Arbeitszeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.2 Verpflegung / Mittagessen

Wenn das Mittagessen nicht durch den Auftraggeber organisiert oder bezahlt wird, wird eine Pauschale von CHF 25.– pro Einsatztag verrechnet.

7. HOTELÜBERNACHTUNGEN / UNTERKUNFT

Falls Übernachtungen erforderlich sind, werden diese vom Auftraggeber übernommen. Die Unterkunft soll sich im Bereich eines 3-Sterne-Hotels bewegen (oder vergleichbarer Standard).

Wenn der Kunde keine Unterkunft bereitstellt, darf der Dienstleister eine passende Unterkunft buchen und dem Auftraggeber verrechnen.

8. MATERIAL, EQUIPMENT UND HAFTUNG FÜR AUFTRAGGEBEREIGENTUM

Wenn der Dienstleister mit Material des Auftraggebers arbeitet (z. B. LED-Wände, Tonanlagen, Netzwerke, Steuerungen etc.), liegt die Verantwortung für Funktion, Wartung und Versicherung beim Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die entstehen durch defekte/ungeeignete Geräte des Auftraggebers, fehlende Wartung, unsachgemässen Aufbau durch Dritte, Stromprobleme oder unsichere Konstruktionen.

9. SICHERHEIT, WEISUNGSRECHT UND ZUSAMMENARBEIT VOR ORT

Der Kunde stellt sicher, dass Arbeitsplätze sicher zugänglich sind, die Stromversorgung fachgerecht abgesichert ist und notwendige Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Der Dienstleister kann Anweisungen ablehnen, wenn sie gegen Sicherheitsstandards verstossen, gesetzlich unzulässig sind oder Personen/Material gefährden.

10. STORNIERUNG / KURZFRISTIGE ABSAGE

Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags gelten folgende Stornokosten:

  • bis 14 Tage vor Einsatz: 0 %
  • 13–7 Tage vor Einsatz: 50 %
  • 6–2 Tage vor Einsatz: 80 %
  • unter 48 Stunden vor Einsatz / No-Show: 100 %

Bereits entstandene Kosten (z. B. Reisebuchungen, Unterkunft, Materialmiete) werden zusätzlich vollständig verrechnet.

11. ZAHLUNGEN / ZAHLUNGSFRIST / VERZUG

Rechnungen sind innert 10 Tagen netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Mahngebühren zu erheben und Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen.

12. KRANKHEIT, UNFALL, HÖHERE GEWALT

Kann der Dienstleister wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht leisten, wird der Kunde umgehend informiert.

Bereits erbrachte Leistungen werden normal verrechnet. Eine Ersatzstellung wird nach Möglichkeit unterstützt, ist aber nicht geschuldet.

13. VERTRAULICHKEIT

Der Auftraggeber und ConCrowd verpflichten sich, vertrauliche Informationen (z. B. interne Abläufe, Passwörter, Netzwerkpläne, Kundenlisten, Preisabsprachen) vertraulich zu behandeln.

14. FOTO/VIDEO UND REFERENZEN

Der Dienstleister darf den Einsatz als Referenz erwähnen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

Fotos/Videos werden nur veröffentlicht, wenn keine sensiblen Inhalte sichtbar sind oder der Kunde dies freigibt.

15. HAFTUNG

Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind.

Für indirekte Schäden und Folgeschäden (z. B. Umsatzverlust, Ausfallkosten, entgangener Gewinn) wird jede Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

16. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Pfäffikon ZH.

Mit der Beauftragung akzeptiert der Kunde diese AGB. Stand: 16.02.2026